Herzlich willkommen bei der
Petersen & Partner Steuerberater GbR
und der
Petersen & Kiefer Steuerberatungsgesellschaft mbH
Ihre Steuerberater in Kronshagen bei Kiel
Unsere Leistungen
Zu unseren Mandanten gehören überwiegend mittelständische Unternehmen verschiedener Branchen und Rechtsformen. Aber auch Freiberufler, Kleinunternehmen, Existenzgründer und Privatpersonen werden von uns selbstverständlich kompetent betreut.
Komme an Bord
Jobs in unserer Kanzlei
Du bist auf der Suche nach einem Arbeitgeber, bei dem Du nicht nur fachlich, sondern auch persönlich wachsen kannst?
Die Petersen & Partner Steuerberater GbR bietet Dir genau das!
Bei uns erwartet Dich nicht nur ein dynamisches Team und ein modernes Arbeitsumfeld, sondern auch die Möglichkeit, Deine beruflichen Ziele in einem flexiblen und unterstützenden Rahmen zu verwirklichen.

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3x im Raum Kiel und Kronshagen für Sie im Einsatz.
Neuigkeiten rund um das Thema Steuern und unsere Kanzlei

Kanzlei-Infobrief April 2025
Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Interessierte,
in unserem Kanzlei-Infobrief für den April 2025 erfahren Sie mehr zu folgenden Themen:
- Hausgeldzahlungen in die Erhaltungsrücklage sind (noch) keine Werbungskosten
- Steuerbefreiung für kleine PV-Anlagen – Revision beim BFH noch nicht entschieden
- Grunderwerbsteuer auch für nachträgliche Sonderwünsche einer noch zu errichtenden Immobilie
- Keine Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge, wenn diese nicht ausschließlich dem landwirtschaftlichen Betrieb dienen
- Maßnahmen zur Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb im Rahmen der Billigkeit
- Neues amtliches Muster der Bescheinigung für energetische Maßnahmen nach dem 31.12.2024
- Ertragsteuerliche Behandlung bestimmter Krypto-werte und Mitwirkung Steuerpflichtiger

Kanzlei-Infobrief März 2025
Liebe Mandantinnen und Mandanten, liebe Interessierte,
in unserem Kanzlei-Infobrief für den März 2025 erfahren Sie mehr zu folgenden Themen:
- Grundsteuererlass für 2024 bei Einnahmeausfall bis 31.3.2025 beantragen
- Ordnungsgeldverfahren abwenden – Jahresabschluss 2023 bis spätestens 31.3.2025 offenlegen
- Pauschbeträge für Sachentnahmen 2025
- BFH ändert Rechtsprechung zur Ermittlung der Fahrzeuggesamtkosten bei Leasing für berufliche Fahrtkosten
- Entschädigung für Verdienstausfall ist vollständig steuerpflichtig
- Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudio stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar