OPTIMUM Steuerberater in Meiningen

OPTIMUM gestalten und Mehrwert schaffen!

OPTIMUM gestalten und Mehrwert schaffen ist unser Credo in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung. Dabei ist das „Pflichtprogramm“ wie Buchhaltung, Lohnabrechnung und Jahresabschluss die Basis aber nicht das Endprodukt unserer Arbeit als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Neben der Erfüllung steuerlicher Pflichten und der Optimierung der Steuerlast steht immer der Mehrwert für unseren Mandanten im Fokus. Dieser ergibt sich aus effizienten Abrechnungsprozessen und einer validen Datengrundlage für betriebswirtschaftliche und strategische Entscheidungen.

Unsere Steuerberatung geht weit über das Übliche hinaus. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Einhaltung steuerlicher Pflichten, sondern bieten auch umfassende Beratung, um langfristige Vorteile und Optimierungspotenziale für Ihr Unternehmen zu identifizieren. Als Steuerberater in Meiningen und Karlsruhe stehen wir Ihnen zudem deutschlandweit als Wirtschaftsprüfer zur Seite.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und ein persönliches Gespräch!

Aktuelles zum Thema Steuerberatung

Das IAASB hat den International Standard on Auditing 570 (Revised 2024), Going Concern nach dessen Genehmigung durch das PIOB veröffentlicht. Die WPK zeigt die wichtigsten Änderungen gegenüber dem bestehenden ISA 570 auf.
Das BMJ hat eine Verordnung erlassen, mit der die Einsicht in das Grundbuch erleichtert werden soll. Ziel der Verordnung ist es, den Ausbau von Windenergie- und Solaranlagen sowie Mobilfunk- und Glasfasernetzen zu erleichtern.
Das VG Koblenz hat eine Ortsgemeinde im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, einem Kindergartenkind vorläufig den Weiterbesuch einer Kindertagesstätte zu gestatten (Az. 3 L 297/25.KO).
Bei verfassungskonformer Auslegung des § 4 Abs. 2 GewStG darf für Betriebsstätten (hier: Offshore-Windpark) in gemeindefreien Gebieten keine Übertragung der Hebeberechtigung für die Gewerbesteuer auf ein Bundesland erfolgen. Dies entschied der BFH (Az. IV R 5/22).
Der Bundesrat hat zu einem Vorschlag Stellung genommen, mit dem die EU-Kommission aktuelle Anforderungen an Unternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie zu Sorgfaltspflichten modifizieren möchte.